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Glossar: Atypische Beschäftigungsformen

Atypische Beschäftigungsformen

Atypische Beschäftigungsformen

umfassen Teilzeitjobs, die 20 Stunden oder weniger pro Woche arbeiten, Grenzbeschäftigung, reguläre Beschäftigung und befristete Beschäftigung.

Gegensätzlich zur Vollzeit-Beschäftigung, welche den eigenen Lebensunterhalt sowie unter Umständen den von Verwandten sichern, erfüllen atypische Beschäftigungsformen dies nur zum Teil. Jedoch sollten diese nicht mit einer instabilen Beschäftigung gleichgesetzt werden.

Instabile Arbeit ist durch ein erhöhtes Armutsrisiko für die Arbeitnehmer gekennzeichnet, das auch von der beruflichen Biografie und dem persönlichen familiären Umfeld des Einzelnen abhängt. Die hier genannten atypischen Beschäftigungsformen können natürlich selektiv ausgewählt werden, da unter bestimmten Umständen beispielsweise Beruf und andere persönliche Interessen besser kombiniert werden können.