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Glossar: Staatlich genehmigt

Staatlich genehmigt

Das Besuchen einer staatlich genehmigten Schule ersetzt aus Sicht des Staates den Besuch der Regelschule und erfüllt somit die allgemeine Schulpflicht.

Staatlich genehmigte Ersatzschulen weisen im Vergleich zu staatlich anerkannten Schulen einen gravierenden Unterschied auf. Staatlich genehmigte Schulen dürfen keine Abschlusszeugnisse ausstellen.

Die Absolventen dieser Schulen müssen den Abschluss in einer externen Prüfung erwerben, welche an einer staatlichen Schule stattfindet. Bei erfolgreichem absolvieren wird ein staatliches Zeugnis der Leistung entsprechend ausgestellt. 

Staatlich genehmigte Schulen bieten einen alternative Weg der Lehre. Ein bestimmter Notenschnitt zur Aufnahme ist nicht erforderlich und auch für die Abhaltung von Prüfungen und das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe gibt es abweichende Reglungen.

Staatlich genehmigte Schulen sind vor Allem für Schüler interessant, welche etwas mehr Freiraum zur Entfaltung benötigen.

Der staatlich anerkannte Abschluss steht jedoch immer als Ziel vor Augen.