Unsere Ersatzschule "Haus des Arbeitens und Lernens" bietet umfassende Möglichkeiten, um Schüler*innen emotional und sozial bestmöglich zu fördern.
Die staatlich anerkannte Ersatzschule „Haus des Arbeitens und Lernens“ ist eine gebundene Ganztagsschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung für den Grundschulbereich (Jahrgangsstufe 2 bis 4) und den Sekundarbereich I (Jahrgangsstufe 5 bis 9). Sie gehört zum Träger der Kinder- und Jugendzentrum gGmbH und versteht sich als kooperative Schule zu den Regelschulen.
Kinder können sich aus den unterschiedlichsten Gründen in ihrer Schule unwohl fühlen:
Diese Ursachen können sich ganz unterschiedlich auf betroffene Kinder auswirken:
Oftmals weisen diese Schüler*innen Entwicklungsstörungen insbesondere im Bereich der emotionalen und sozialen Kompetenz auf. Ein erfolgreiches Abschließen der Schulpflicht ist jedoch nur durch eine gute Balance in der steten Entwicklung einer fähigen Persönlichkeit mit positiv ausgerichteten Lernstrategien und emotionalen sowie sozialen Kompetenzen möglich. Die emotionale und soziale Entwicklung eines Kindes sind auf vielfältige Weise eng miteinander verbunden. Aktuelle Forschungsarbeiten weisen darauf hin, dass verschiedene emotionale Fertigkeiten des Kindes eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung eines angemessenen Sozialverhaltens darstellen.
Deshalb arbeitet in unserem "Haus des Arbeitens und Lernens" ein Team aus Lehrkräften für Fach- und Praxisunterricht, Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und Psycholog*innen eng zusammen. Schulische und soziale Lernsituationen werden so gestaltet, dass die Schüler*innen durch gruppenorientierte und individuelle Hilfen sowie handlungs- und berufsorientiertes Unterrichten Freude und Sinnhaftigkeit des Lernens wieder finden. Dabei geht das breit aufgestellte Team von den individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der einzelnen Schüler*innen aus.
In unserem „Haus des Arbeitens und Lernens“ können Schüler*innen von der 2. bis zur 9. Klasse aus allen Regelschulformen aufgenommen und unterrichtet werden. Jedoch kann erst nach einer diagnostischen Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs primär im Bereich emotionale und soziale Entwicklung im Einvernehmen mit dem Schulamt ein Beschulungsvertrag zwischen dem Schulträger und den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden. Die Schüler*innen können entsprechend ihres realen Leistungsstandes, dem Entwicklungsstand ihrer emotionalen und sozialen Kompetenzen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu einer Lerngruppe im Bereich Grundschule oder Sekundarstufe I zugeordnet werden.