Staatlich genehmigt
Staatlich genehmigt

Staatlich genehmigt

Privatschulen mit staatlicher Genehmigung

In Deutschland werden private Ersatzschulen in staatlich genehmigt und staatlich anerkannt unterteilt und stehen damit unter staatlicher Aufsicht.

Ist eine Ersatzschule lediglich staatlich genehmigten, darf sie die Abschlussprüfungen Ihrer Schüler nicht selbst abnehmen. Diese erfolgen ausschließlich an einer staatlichen Schule.

Staatlich genehmigte Privatschulen dürfen Ihren Schülern auch kein Abschlusszeugnis ausstellen. Jedoch haben Ersatzschulen mit staatlicher Genehmigung deutlich mehr Freiraum als öffentliche Schulen. So sind z. B. Aufnahme und Versetzung nicht ausschließlich von Noten abhängig.


Am Lehrplan müssen sich Lehrer zwar orientieren, sie sind aber in der Unterrichtsgestaltung sehr flexibel und können sich den Bedürfnissen der Schüler anpassen.

Sie möchten Ihrem Kind eine Bildung nach diesen Prinzipien ermöglichen? Auf PrivatschulenPORTAL.de finden Sie eine Auswahl an staatlich genehmigten Privatschulen.

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