Staatlich anerkannt
Privatschulen mit staatlicher Anerkennung
In Deutschland werden private Ersatzschulen in staatlich anerkannt und staatlich genehmigt unterteilt und stehen damit unter staatlicher Aufsicht.
An staatlich anerkannten Privatschulen können die Schüler ihre Abschlussprüfungen direkt an der Schule absolvieren und müssen hierfür nicht als externer Prüfling an eine staatliche Schule.
Staatlich anerkannte Ersatzschulen dürfen Ihren Schülern außerdem selbst Zeugnisse ausstellen. Diesbezüglich unterscheiden sich staatlich anerkannte Privatschulen nicht von öffentlichen Schulen.
Nach welchen Kriterien eine Ersatzschule staatliche Anerkennung erhält, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Jeder Einzelfall wird genauestens geprüft.
Sie legen bei der Wahl der Privatschule Wert auf eine staatliche Anerkennung? Auf PrivatschulenPORTAL.de finden Sie eine Auswahl an staatlich anerkannten Ersatzschulen.