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Glossar: Staatlich anerkannt

Staatlich anerkannt

Staatlich anerkannt sind meist Institutionen oder Bildungseinrichtungen, welche sich in privater Trägerschaft befinden. Private Schulen oder private Hochschulen sind dann zur Vergabe staatlich anerkannter Abschlüsse und Grade berechtigt.

 

Die staatliche Anerkennung ist im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt und niedergeschrieben. Bundesländer können jedoch hierbei über das Hochschulrahmengesetz hinweg entscheiden und Regelungen treffen. 

Eine Akkreditierung erhalten Privatschulen oder private Hochschulen vom Wissenschaftsrat.